Die Festsetzung der Kreditlimite erfolgt in der Regel auf Basis
- Vorausschätzung des Verkehrswertes
- Baubeschrieb / Baupläne
- Kostenvoranschlag des Architekten
- zu erwartende Mietzinseinnahmen bei Kapitalanlageobjekten
- Werthaltigkeit der Sicherheiten bzw. Zusatzsicherheiten
- Bonität des Bauherrn
- Kredit-Ranking